Kinderaugenheilkunde

Kinderaugenheilkunde

Schon nach der Geburt nehmen Säuglinge ihre Umwelt mit den Augen wahr – anfangs jedoch noch sehr undeutlich. Das Sehen wird erst allmählich erlernt. Mit ca. fünf Jahren ist die Entwicklung des Sehvermögens weitgehend abgeschlossen, eine therapeutische Beeinflussung aber noch bis zum 12- 14 Lebensjahr möglich. Die Aussicht auf einen Erfolg ist jedoch um so größer, je eher man mit der Behandlung beginnt. Deshalb ist es wichtig, eventuelle Abweichungen frühzeitig zu erkennen und selbst unauffällige Kinder rechtzeitig untersuchen zu lassen.

Wann zum Augenarzt?

Sofort: Bei Augenzittern, Hornhauttrübungen, Verfärbung der Pupillen, großen lichtscheuen Augen, Lidveränderungen, insbesondere bei Herunterhängen der Lider, plötzlich auftretendem Schielen oder anderen Auffälligkeiten und bei Frühgeborenen.
Im Alter von 6 bis 12 Monaten: Bei Kindern aus Familien mit erblichen Augenerkrankungen oder bei erhöhtem Risiko für Schielen und Fehlsichtigkeit, wie es bei Frühgeburten und Kindern mit Entwicklungsrückstand besteht. Auch Geschwister von Schielkindern sollten jetzt ihre Augen testen lassen.
Im Alter von 2 Jahren: Grundsätzlich jedes Kind zur Überprüfung der Augen und der visuellen Wahrnehmungsfähigkeit.
Ab dem 6. Lebensjahr: Vor der Einschulung, danach bei Auffälligkeiten, z. B. wenn das Kind schnell ermüdet, sich schlecht konzentriert, Schwierigkeiten beim Lesen hat, häufig blinzelt, sich die Augen reibt, eine Lese-Rechtschreibschwäche hat, über Kopfschmerzen oder Schwierigkeiten beim Sehen klagt.